Artikel 4 KI-Verordnung · Pflicht seit 02.02.2025 · behördlich durchsetzbar seit 02.08.2026
Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet jedes Unternehmen, das KI einsetzt – nicht nur die, die sie entwickeln. Keine Ausnahme für kleine Betriebe, keine Übergangsfrist. Verlangt ist ausreichende KI-Kompetenz bei allen, die in Ihrem Auftrag mit KI arbeiten – und im Prüffall zählt nur, was Sie belegen können.
Der Punkt, auf den es ankommt
Kompetenz, die Sie nicht dokumentieren können, ist für eine Behörde, einen Wirtschaftsprüfer oder den Einkauf Ihres Auftraggebers nicht von fehlender Kompetenz zu unterscheiden.
Deshalb reicht ein Workshop nicht. Es braucht einen Nachweis, der auch Monate später noch trägt.
Jeden Monat automatisch: ein Protokoll aller Abschlüsse, unveränderlich exportiert. Sie müssen nichts zusammensuchen und nichts nachpflegen.
Eine kryptografische Prüfsumme (SHA-256) macht jede nachträgliche Änderung sofort sichtbar – Rückdatieren ist technisch unmöglich.
Ein unabhängiger Zeitstempel (RFC 3161) belegt, dass Ihr Team geschult war, bevor jemand gefragt hat – bestätigt von unabhängiger Seite, nicht von uns.
Behörde, Wirtschaftsprüfer oder Auftraggeber kontrollieren jedes Zertifikat online – ohne Login, ohne Rückfrage bei Ihnen.
So einfach läuft es
Namen einzeln eingeben oder eine Excel-Liste hochladen. Abteilungen und Standorte lassen sich direkt zuordnen. Keine IT nötig.
Ihr Logo, Ihre Farben, Ihre Domain, Ihr Absender. Ihre Mitarbeitenden sehen Ihr Unternehmen – nicht eine fremde Plattform.
Kurs im Browser, 7 Lektionen, rund 66 Minuten. Danach Wissenscheck und Zertifikat. Sie müssen an nichts denken.
Kostenloser Demo-Zugang
Der kostenlose Demo-Zugang öffnet das komplette Backend: Teilnehmerverwaltung, Zertifikatsansicht, Protokoll und öffentliche Prüfseite. Zwei Lektionen sind vollständig freigeschaltet, damit Sie sehen, wie eine Lektion wirklich läuft.
Testen Sie den Admin-Bereich der Schulungsplattform kostenlos und unverbindlich.